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Grundsätzlich bin ich an Architektenaufträgen aller Art und Größen interessiert, solange ich eine gute Gestaltung realisieren kann.
Planungsaufträge kann ich in NRW oder bei entsprechender Größe auch bundesweit bearbeiten. Bauüberwachung ist in einem Radius von max. 50KM um mein Büro in Krefeld möglich.
Mein Schwerpunkt liegt beim individuellen Wohnen mit Privatbauherren. Aber auf meiner Homepage werden Sie sehen, daß ich nicht spezialisiert bin.
Vorentwurfskizze
 Forstwald
Wenn Sie bauen wollen und glauben, ich könnte der richtige Architekt für Sie sein, sollten Sie Kontakt mit mir aufnehmen.
Ein erstes Gespräch in meinem Büro sowie Beratung und Vorüberlegungen (bringen Sie Unterlagen, Lageplan o.ä. mit) zu Ihrem Projekt sind kostenlos. Wenn Sie dann nicht voll überzeugt sind, können Sie die Sache vergessen. Sie brauchen dann keine Sorge zu haben, daß ich nachfrage oder Sie mit endlosen Telefonanrufen dränge.Vorentwurf
Terrassenhaus in Köln-Marienburg

Im großen Architekturbüro gibt es in der Regel 4 Spezialisten:

  • den Entwurfsarchitekten - er ist für den künstlerischen Teil zuständig und macht den Entwurf und das Baugesuch;
  • den Ausführungsplaner - er macht die 1:50-Werkpläne und Detailzeichnungen;
  • den Bauleiter - er macht die Bauüberwachung;
  • den Kalkulator - er macht die AVA (Ausschreibung, Vergabe + Abrechnung) des Objektes.

Der Laie sieht im Architekten nur den Entwerfer, aber nur alle 4 Spezialgebiete führen zu einem guten, preiswerten und mängelfreien Haus. Durch meinen Werdegang kann ich auf allen diesen Gebieten eine Spitzenleistung erbringen und kann deshalb mit Großbüros leicht mithalten.

Meine Tätigkeit als Generalplaner:
Um die Baukosten zu senken und qualitativ besser zu bauen, sollten die Planer frühzeitig ein Bauteam bilden. Auch weil nach der ENEV die Heiztechnik bereits in die Vorplanung eingehen muß, ist dies sinnvoll. In der Regel wird hierzu der Architekt als Generalplaner beauftragt. Dieser verpflichtet dann selber die anderen Fachleute (Statik, Haustechnik u.ä.) und plant in engem Kontakt das Projekt.

Für den Bauherren hat dies mehrere Vorteile:

  • Die Baukosten können durch die enge Zusammenarbeit bei gleicher Qualität gesenkt werden;
  • Die Bauqualität steigt durch den Erfahrungsaustausch;
  • Die Gewährleistung ist besser und einfacher, der Generalplaner haftet vorrangig für alle Planungen.
  • Das Honorar ist durch Synergie-Effekte günstiger. Der Architekt übernimmt z.B. die zeichnerische Bearbeitung und Massenermittlung mit seiner CAD-Anlage, die anderen Planer haben dadurch eine erhebliche Arbeitsersparnis.

Kostensparend Bauen
Kostengünstig Bauen darf nicht mit billig Bauen verwechselt werden. Auf jeder Anspruchsstufe ist preiswertes Bauen möglich. Sogar kostengünstige Luxushäuser sind kein Widerspruch in sich. Bei jedem gegebenen Baustandard ist es möglich, durch die rechtzeitige Zusammenarbeit von Architekt, Statiker und Baufirmen die Kosten zu senken, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.
Der Löwenanteil der Baukosten ist nur in der Planungsphase zu beeinflussen. Zu Beginn der Planung ist noch kein EURO verbaut worden. Wenn die Gebäudekonzeption steht, liegen über 70% der Kosten fest. Deshalb muß rechtzeitig in Nachdenken investiert werden. Kosteneinsparungen ergeben sich u.a. durch strenge Baukörper, klares Tragwerk und konsequente Bündelung der Ver- und Entsorgungsleitungen. Deshalb muß aber keine uniforme Landhausarchitektur entstehen. Durch kreative Planung ist sogar eine besonders individuelle, pfiffige Architektur mit hoher Wohnqualität möglich.

Warum sollten Sie mit mir Bauen?
Ich bin seit ca. 25 Jahren selbständig. Weil ich mein Büro nicht zu sehr vergrößert habe, schleppe ich keinen aufgeblasenen Apparat mit mir herum und die Qualität meiner Leistungen ist voll erhalten geblieben. Meine Bauherren profitieren von meiner:

  • Kreativität - In Design und künstlerischer Gestaltung habe ich einen sehr guten Ruf. An Hand der  Beispiele auf dieser WebSite können Sie sich selber ein Bild machen.
  • Bauqualität - Fast 40 Jahre Berufserfahrung (2. Bildungsweg), meine Gutachterausbildungen und regelmäßiger Besuche der Seminare der AKNW gaben mir profundes Fachwissen und hohe Erfahrung. Bis heute mußte ich noch keinen Prozeß gegen einen Bauherren führen. Nur in 2 Fällen nahm ich meine Versicherung in Anspruch, weil bei Handwerkermängeln Ersatz von diesen nicht mehr zu erlangen war.
  • Kostenkontrolle - Durch meine Tätigkeit für Bauträger und Generalunternehmer war ich gezwungen, meine Kostenschätzungen präzise einzuhalten. Wenn der Bauherr nicht selber änderte, habe ich den Kostenrahmen bisher nicht überschritten. Mit Architekten zu bauen ist nicht teurer als mit dem Bauträger. Im Gegenteil, der Gewinn- und Risikoaufschlag ist bedeutend höher als das Architektenhonorar. Der Eindruck des teuren Architekten entsteht oft, weil Bauträger billige Massenhäuser anbieten. Der Architekt könnte auch dies besser und preiswerter, denn der größte Spareffekt liegt in guter Planung. Aber wer baut ein Legohaus, wenn er einen Architekten hat!
  • Termintreue - Durch meine Bauträgererfahrungen bin ich natürlich auch Termintreu. Ich sage nichts Unmögliches zu, aber meine realistischen (manchmal auch fast unmöglichen) Termine halte ich ein. Wenn das Projekt es verlangt, arbeite ich mit baukybernetischen Netzzeitplänen. Auch bei kleinen Einfamilienhäusern ist ein EDV-Bauzeitenplan bei mir Usus.
  • Wirtschaftlichkeit - Durch Kostenkontrolle und kostensparendes Bauen kann man preiswerte Objekte realisieren. Zur Wirtschaftlichkeit muß man aber auch dem Zweck entsprechend bauen. Schweren Herzens muß man als Architekt auch mal auf überflüssige Spielereien verzichten. Wenn eine Gestaltungssidee Geld kostet, muß der Bauherr entscheiden, ob sie ihm das Wert ist. Eine frühzeitige Wirtschaftlichkeitsberechnung wird zur Grundlage der Planung gemacht.
    Aber noch wichtiger sind optimale Ausnutzung des Grundstückes, wirtschaftlicher Grundriß und Konstruktion. Dies alles im Rahmen der Baugesetze zu schaffen zeigt erst den guten Architekten.
  • Festpreishonorar- Obwohl ich Spitzenleistung biete, nehme ich keine Spitzenpreise. Als Grundlage dient die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Link für Download). Diese darf gesetzlich nicht unter- oder überschritten werden. Selbst wenn Sie einen schriftlichen Vertrag über einen niedrigeren Preis mit einem Architekten haben, kann dieser jederzeit das volle gesetzliche Honorar verlangen und einklagen.
    Für normale Einfamilienhäuser wird die Zone III, HOAI angewendet. Ich verlange in der Regel daraus das Mittelhonorar. Bei einem kleinen EFH mit anrechenbaren Baukosten von ca. 150.000,- EURO gibt die HOAI (§16) einen Honorarrahmen von 16.578 - 20.818 EURO vor, das Mittelhonorar wäre dann ca. 18.500,- EURO. Jede Baukostensteigerung führt automatisch zu einer Erhöhung des Honorares. Um Seriosität zu wahren und Kostenklarheit zu gewährleisten, biete ich -sobald die Ausführung festliegt- deshalb ein Festpreishonorar im o.g. Rahmen an.
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